Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AN Umwelttechnik GmbH
Johannes-Eberlin-Straße 36
91578 Leutershausen, Bayern
Telefon: 09829 28 49 818
E-Mail: info@an-umwelttechnik.com | Web: www.an-umwelttechnik.de
TEIL A: ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (AVB)
Für unsere Lieferungen an Geschäftskunden
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Produkte der AN Umwelttechnik GmbH an gewerbliche und institutionelle Besteller.
- GELTUNGSBEREICH UND GRUNDLAGEN
1.1 Anwendungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen (AVB) gelten ausschließlich für Geschäftskunden (Unternehmer, Behörden, öffentliche Institutionen). Sie bilden die Grundlage aller Verträge zwischen AN Umwelttechnik GmbH und dem Besteller.
1.2 Ausschluss abweichender Bedingungen
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir diesen schriftlich zustimmen. Das Schweigen unserer Seite gilt nicht als Zustimmung.
1.3 Schriftformerfordernis
Alle wichtigen Erklärungen bedürfen der Schriftform (Brief, E-Mail, Telefax). Mündliche Zusagen sind unwirksam.
1.4 Rahmenvereinbarung
Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für gleichartige künftige Verträge.
- ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Angebote sind unverbindlich
Unsere Angebote, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen und Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen keine Garantie für bestimmte Eigenschaften dar.
2.2 Rechte an Unterlagen
Alle von uns bereitgestellten Unterlagen (Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen) bleiben unser Eigentum. Weitergabe an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
2.3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag entsteht nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung. Eine Bestellung des Bestellers ist ein unverbindliches Angebot an uns, das wir innerhalb von zwei Wochen annehmen können.
- PREISE UND ZAHLUNG
3.1 Preise und Geltung
Alle Preise verstehen sich ab Werk Leutershausen (exklusive Verpackung und Mehrwertsteuer), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Preisänderungen für Material-, Lohn-, Energie- oder Rohstoffkosten bleiben für Lieferungen ab 3 Monaten nach Vertragsschluss vorbehalten (max. 10 % Erhöhung).
3.2 Versendungskosten
Der Besteller trägt Transport, Versand und Versicherung, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Zahlungsbedingungen
Zahlbar netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. Abweichende Zahlungsfristen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Skonto ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
3.4 Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig (§ 288 BGB). Für Kaufleute gelten zusätzlich die Bestimmungen des § 353 HGB.
3.5 Sicherheitsleistung
Wir können jederzeit Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, besonders wenn der Besteller zahlungsunfähig ist, in Verzug gerät oder Ausfallrisiken erkennbar sind.
- LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
4.1 Verbindlichkeit von Lieferterminen
Genannte Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Standard-Lieferfrist: ca. 4–6 Wochen ab Vertragsabschluss.
4.2 Fristbeginn
Die Lieferfrist beginnt nach unserer Auftragsbestätigung, nicht vor Klärung aller technischen Details, Eingang erforderlicher Unterlagen und – falls vereinbart – Anzahlung.
4.3 Einhaltung der Frist
Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf unser Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.4 Informationspflicht bei Verzögerung
Sollte eine Lieferverzögerung absehbar sein, informieren wir den Besteller unverzüglich mit neuer Lieferfrist.
4.5 Lieferverzug und Vertragsstrafe
Bei berechtigtem Lieferverzug kann der Besteller eine Vertragsstrafe verlangen:
- 0,5 % des Nettopreises pro vollendete Woche Verzug
- Maximal 5 % der verspätet gelieferten Ware
Diese Strafe ist unabhängig von unserem Verschulden zahlbar. Der Besteller kann neben dieser Strafe weitere gesetzliche Ansprüche geltend machen. Wir können nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.6 Höhere Gewalt
Unvorhersehbare Ereignisse (Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Rohstoffmangel, Genehmigungsverzögerungen, Import-/Exportlizenzen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer des Ereignisses. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten ohne Schadensersatzpflicht.
4.7 Selbstbelieferungsvorbehalt
Unsere Lieferpflicht ist an die rechtzeitige Lieferung durch unsere Zulieferer gebunden. Bei Ausfall geraten wir nicht in Verzug und können ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4.8 Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig. Rechnungen können teilweise gestellt werden.
- GEFAHRÜBERGANG UND VERSAND
5.1 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung geht bei Versendung mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe über.
5.2 Annahmeverzug
Verzögert sich Versand oder Abholung durch den Besteller, geht die Gefahr auf ihn über. Wir können Lagerkosten und Schadensersatz (pauschal: EUR [eintragen] pro Tag) verlangen.
- EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Eigentum bis Vollzahlung
Wir behalten das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (auch zukünftige aus Geschäftsbeziehung).
6.2 Sorgfalt und Versicherung
Der Besteller muss die Ware sorgfältig behandeln und gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser zum Wiederbeschaffungswert versichern. Versicherungspolice auf Verlangen vorlegen.
6.3 Weiterveräußerung
Der Besteller darf die Ware im normalen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen. Dabei tritt er uns alle Forderungen aus Weiterverkauf bis zur Höhe des Kaufpreises ab (Abtretung).
6.4 Verarbeitung
Bei Verarbeitung entsteht Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte.
- MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Gesetzliche Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Hersteller-Garantien bleiben unberührt.
7.2 Was ist Mangelhaftigkeit?
Mängel sind: Beschaffenheitsmängel, Falsch-/Minderlieferung, mangelhafte Montage, mangelnde Normenkonformität (DIN, ISO, CE-Zeichen).
7.3 Untersuchungs- und Meldepflicht
Der Besteller muss die Ware unverzüglich nach Ankunft untersuchen:
- Offensichtliche Mängel: Meldung innerhalb 10 Werktage
- Nicht erkennbare Mängel: Meldung innerhalb 10 Tage nach Feststellung
Versäumnis führt zum Ausschluss von Mängelansprüchen.
7.4 Nacherfüllung (unsere Wahl)
Bei Mängeln können wir wählen: Nachbesserung oder Neulieferung. Der Besteller muss uns Zeit und die Ware geben. Kosten für berechtigte Nacherfüllung trägen wir. Unberechtigte Ansprüche muss der Besteller zahlen.
7.5 Rücktritt und Minderung
Nach erfolgloser Nachfrist kann der Besteller zurücktreten oder den Preis mindern (nicht bei unerheblichen Mängeln).
7.6 Ausschluss bekannter Mängel
Für Mängel, die der Besteller kannte oder fahrlässig übersah, haften wir nicht.
7.7 Verjährung
- Bewegliche Sachen: 12 Monate ab Lieferung
- Baustoffe/Bauteile: 5 Jahre ab Lieferung
- HAFTUNG
8.1 Volle Haftung bei:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Arglistiges Verschweigen von Mängeln
- Körper-, Lebens- oder Gesundheitsschäden
- Produkthaftungsgesetz
8.2 Begrenzte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit:
Wir haften nur für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz beschränkt sich auf vorhersehbare, typische Schäden.
8.3 Haftungsausschluss:
In allen anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen.
- DATENSCHUTZ UND KUNDENSERVICE
9.1 Datenschutz
Personendaten werden nach DSGVO verarbeitet. Details: Datenschutzerklärung auf www.an-umwelttechnik.de/datenschutz
9.2 Kontakt und Support
Fragen zu diesen AGB oder Reklamationen:
- E-Mail: [eintragen]
- Telefon: [eintragen]
- Adresse: Johannes-Eberlin-Straße 36, 91578 Leutershausen
- GERICHTSSTAND UND RECHT
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
10.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leutershausen, Bayern. Wir dürfen auch am Sitz des Bestellers klagen.
- SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Unwirksame Klauseln werden durch ähnlich wirkungsvolle ersetzt.
TEIL B: ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN (AEB)
Für unsere Bestellungen bei Lieferanten
Diese Bedingungen regeln alle Käufe und Bestellungen von AN Umwelttechnik GmbH bei Lieferanten.
- GELTUNGSBEREICH
1.1 Anwendungsbereich
Diese AEB gelten für alle Bestellungen und Aufträge von AN Umwelttechnik GmbH an Lieferanten (Unternehmer, Hersteller, Großhändler).
1.2 Nur Geschäftskunden
Diese AEB gelten nur für Unternehmer, nicht für Verbraucher.
1.3 Unsere AEB gelten ausschließlich
Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nicht, auch wenn dieser auf seine AGB hinweist und wir nicht widersprechen. Im B2B-Geschäft gilt: Schweigen ist Zustimmung zu unseren Bedingungen (gesetzlich anerkannt).
1.4 Schriftform
Alle wichtigen Erklärungen bedürfen der Schriftform (Brief, E-Mail, Telefax).
- BESTELLUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Nur schriftliche Bestellungen
Nur schriftliche Bestellungen sind bindend. Mündliche Zusagen müssen schriftlich bestätigt werden.
2.2 Auftragsbestätigung erforderlich
Der Lieferant muss jede Bestellung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen. Fehlende Bestätigung berechtigt uns, die Bestellung zu widerrufen. Der Lieferant hat dann keine Ansprüche.
2.3 Angebote unverbindlich
Lieferanten-Angebote sind unverbindlich. Alle Unterlagen (Zeichnungen, Pläne) bleiben Eigentum des Lieferanten. Weitergabe bedarf Zustimmung.
- PREISE UND ZAHLUNG
3.1 Festpreise
Der Preis in unserer Bestellung ist verbindlich. DDP Leutershausen (Incoterms 2020) – alle Kosten inklusive.
3.2 Zahlungsbedingungen
Zahlung wahlweise:
- 14 Tage mit 3 % Skonto, oder
- 30 Tage netto
Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger Lieferung und geprüfter Rechnung, nicht vor vereinbarten Lieferterminen.
- VERPACKUNG UND TRANSPORT
4.1 Handelsübliche Verpackung
Ware muss handelsüblich verpackt sein. Wir können besondere Verpackung anordnen.
4.2 Transportvorschriften
Alle Transportvorschriften (des Spediteurs, Frachtführers) müssen beachtet werden.
4.3 Verpackungsrückgabe
Wir können Verpackung zurückschicken. Der Lieferant trägt Rückfrachtkosten. Bei Rückgabe wiederverwendbarer Verpackung zahlen wir den vollen Wert zurück; andernfalls 1/3 des Verpackungswertes.
- LIEFERZEITEN UND LIEFERVERZUG
5.1 Lietermine sind verbindlich
Alle Liefertermine sind verbindlich. Zählendes Kriterium: Eingang bei AN Umwelttechnik Leutershausen.
5.2 Abnahmetermine sind verbindlich
Vereinbarte Abnahmetermine sind ebenfalls verbindlich. Bestätigung durch unseren bevollmächtigten Vertreter (schriftlich).
5.3 Meldepflicht bei Verzögerung
Sollte der Lieferant Verzögerungen nicht einhalten können, muss er sofort schriftlich berichten: Gründe und neue Lieferfrist.
5.4 Keine Teilverzögerungen ohne Zustimmung
Vorzeitige Lieferung, Teillieferung und Mehrlieferung sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
5.5 Vertragsstrafe bei Lieferverzug
Bei berechtigtem Lieferverzug zahlt der Lieferant Vertragsstrafe:
- 1,0 % des Auftragswerts pro Woche
- Maximal 5 % des Auftragswerts
Die Strafe fällt automatisch an, unabhängig von Verschulden. Weitere gesetzliche Rechte bleiben bestehen. Der Lieferant kann nachweisen, dass wir weniger oder keinen Schaden hatten.
5.6 Begleitpapiere
Jede Lieferung muss Lieferschein enthalten mit: Besteller (AN Umwelttechnik), Bestellnummer, Artikelnummer, Liefermenge, Transporteur.
5.7 Höhere Gewalt
Unvorhersehbare Ereignisse (Streik, Naturkatastrophe, Rohstoffmangel, Pandemie) verlängern Lieferfrist. Der Lieferant muss Beginn und Ende mitteilen.
- GEFAHRÜBERGANG
6.1 DDP (Lieferant trägt alles)
Gefahrübergang nach DDP Empfangswerk Leutershausen (Incoterms 2020). Der Lieferant trägt alle Kosten und Risiken bis zur Ankunft.
6.2 Bei vereinbarter Abnahme
Geht die Gefahr erst über, wenn unsere bevollmächtigte Person die Abnahme schriftlich bestätigt.
- QUALITÄT UND GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Qualitätszusage
Der Lieferant garantiert:
- Qualität: Frei von Sach- und Rechtsmängeln
- Norm-Konformität: DIN, EN/ISO, VDE, CE-Zeichen, ATEX (je nach Produkt)
- Stand der Technik: Anerkannte Fertigungsstandards
- Gesetze: Einhaltung aller Schutz- und Unfallverhütungsvorschriften
Bei Norm-Unterschieden: Deutsche Fassung ist bindend.
7.2 Eingangsuntersuchung
Wir prüfen nach Ankunft: Identität, Fehlmengen, offensichtliche Mängel, Transportschäden. Eine umfassendere Prüfung erfolgt nicht.
7.3 Mängelrüge
Mängel teilen wir dem Lieferanten unverzüglich mit. Der Lieferant verzichtet auf Einwand verspäteter Rüge.
7.4 Nacherfüllung (unsere Wahl)
Bei Mängeln können wir verlangen: Nachbesserung oder Austausch. Bei Dringlichkeit dürfen wir selbst reparieren oder ersetzen – Lieferant zahlt Kosten.
7.5 Verjährung
Mängelansprüche verjähren in 36 Monaten ab Lieferung (oder Abnahme, falls vereinbart).
7.6 Verjährung bei Nacherfüllung
Wird nach unserer Rüge nachgebessert/ausgetauscht, beginnt die Verjährung für diesen Mangel neu (außer bei Kulanzleistungen).
- SCHUTZRECHTE UND FREISTELLUNG
8.1 Keine Patentüberschreitungen
Der Lieferant garantiert, dass die Ware keine Patente, Markenrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzt (auch nicht im Verwendungsland).
8.2 Freistellung
Der Lieferant muss uns gegen Ansprüche Dritter freistellen (auf schriftliche Aufforderung).
8.3 Ausnahme: Eigene Zeichnungen
Lieferant haftet nicht, wenn er nach unseren Zeichnungen exklusiv arbeitet und nicht wissen musste, dass das Rechte verletzt.
- PRODUKTHAFTUNG UND VERSICHERUNG
9.1 Haftungsfreistellung
Bei Produkthaftungsansprüchen (von Kunden/Dritten) muss der Lieferant uns auf schriftliche Anforderung freistellen, sofern der Fehler in seiner Ware liegt.
9.2 Beweislast
Liegt die Fehlerursache beim Lieferanten, reicht der Nachweis der Ursächlichkeit. Ansonsten trägt der Lieferant Beweislast.
9.3 Kostenübernahme
Der Lieferant bezahlt Kosten für Rückrufe, Rechtsverfolgung und Folgeschäden (nach seinem Verschuldensanteil).
9.4 Versicherungspflicht
Der Lieferant muss sich angemessen versichern und uns auf Anforderung Versicherungsnachweis zeigen.
- GEHEIMHALTUNG UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
10.1 Geheimhaltungspflicht
Der Lieferant hält alle vertraulichen Informationen (Zeichnungen, Pläne, Muster, Bestelldaten) geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Unser Firmenname darf nicht zu Werbezwecken genutzt werden (ohne Zustimmung).
10.2 Rückgabe
Alle Unterlagen müssen kostenlos zurückgegeben werden, wenn nicht mehr benötigt. Nutzung für Eigeninteressen verboten.
10.3 Vertragsstrafe bei Geheimhaltungsverletzung
Bei Verstößen: Vertragsstrafe = 20 % des Auftragswerts. Bei schweren Verstößen (Weitergabe an Konkurrenten) dürfen wir sofort kündigen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
- WERKZEUGE UND BEISTELLUNGEN
11.1 Eigentum an Werkzeugen
Werkzeuge/Fertigungsmittel, die wir bezahlen, gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant verwaltet sie leihweise für uns.
11.2 Rückgabe und Kennzeichnung
Werkzeuge müssen gesondert gelagert und als unser Eigentum gekennzeichnet sein (auch in Büchern). Nach Geschäftsbeziehung müssen sie zurückgegeben werden.
11.3 Versicherung und Schutz
Der Lieferant versichert die Werkzeuge gegen Verlust/Beschädigung. Eigennutzung und Weitergabe sind verboten.
11.4 Keine Nachbauten
Mit unseren Werkzeugen gefertigte Produkte darf der Lieferant nicht selbst nutzen oder Dritten anbieten.
11.5 Unsere Beistellungen
Stoffe/Teile, die wir liefern, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur für unsere Bestellung verwendet werden.
11.6 Verarbeitung
Bei Verarbeitung erwirbt der Lieferant kein Recht an den Produkten. Bei Vermischung mit Fremdmaterialien erwerben wir Miteigentum.
- HANDWERKEREINSÄTZE IM WERK
12.1 Regeln für Lieferanten-Mitarbeiter
Wer für den Lieferanten in unserem Werk arbeitet, muss einhalten: Hausordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln.
12.2 Haftung für Schäden
Der Lieferant haftet für alle Schäden, die seine Mitarbeiter verursachen (vorsätzlich oder fahrlässig).
12.3 Arbeitszeiten dokumentieren
Arbeitszeiten und Materialien müssen täglich schriftlich von unserem Vertreter bestätigt werden.
- RECHT UND GERICHTSSTAND
13.1 Deutsches Recht
Es gilt deutsches Recht (BGB). UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
13.2 Gerichtsstand: Leutershausen
Alle Rechtsstreitigkeiten werden am Amtsgericht oder Landgericht Leutershausen verhandelt. Wir dürfen auch am Sitz des Lieferanten klagen.
13.3 Erfüllungsorte
- Zahlung: Unser Geschäftssitz Leutershausen
- Lieferung: Von uns angegebenes Empfangswerk
- SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Unwirksame Klauseln werden durch ähnlich wirkungsvolle ersetzt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Stand: Januar 2026
Geltung: Diese AGB gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Fragen und Reklamationen:
AN Umwelttechnik GmbH
Johannes-Eberlin-Straße 36
91578 Leutershausen, Bayern
Deutschland
Telefon: [eintragen]
E-Mail: [eintragen]
Web: www.an-umwelttechnik.de
Rechtlicher Hinweis
Dieses Dokument wurde nach geltender deutscher Rechtsprechung (BGB, HGB, AGB-Gesetz) verfasst. Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir eine Rechtsberatung. Diese AGB ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und sind nicht auf Spezialfälle zugeschnitten.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Zum Download

